Gesetze / Zollfahndungsdienstgesetz

ZFdG

§ 25 Übermittlungsverbote und Verweigerungsgründe

Stand: 14.03.2026

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZFdG%202021/25#abs-1 (1) Das Zollkriminalamt kann den Zollfahndungsämtern zur Erfüllung deren Aufgaben fachliche Weisungen erteilen.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZFdG%202021/25#abs-2 (2) Das Zollkriminalamt kann zur Erfüllung seiner Aufgaben nach § 3 Absatz 5 ermittlungsführenden Dienststellen der Zollverwaltung außerhalb des Zollfahndungsdienstes, soweit diese die Ermittlungen nicht selbständig im Sinne des § 386 Absatz 2 der Abgabenordnung führen, fachliche Weisungen erteilen.

§ 24a § 26